Stichtag für die Fortbildung: der 30. Juni
Am 30. Juni 2009 wird der erste 5-Jahres-Zeitraum seit Inkrafttreten der gesetzlichen Fortbildungspflicht abgelaufen sein.
Die Verpflichtung, gegenüber der KV innerhalb von fünf Jahren 250 CME-Punkte nachzuweisen, gilt für alle niedergelassenen Vertragsärzte, Krankenhausärzte mit der Ermächtigung für ambulante Leistungen und Ärzte an Medizinischen Versorgungszentren. Auch Ärzte, die in Gemeinschaftspraxen bei einem Vertragsarzt angestellt sind, müssen individuell den Fortbildungsnachweis führen. Dies gilt auch bei Teilzeitbeschäftigung und beim „Jobsharing“. Betroffen vom jetzigen Stichtag sind alle Ärzte, die ihre Kassenzulassung vor dem 30.6.2004 erhalten haben. Für Ärzte, die erst später zugelassen wurden, gilt der Tag der Zulassung als Beginn des 5-Jahres-Zeitraums.
Viele Ärzte haben ihre 250 Fortbildungspunkte zwar zusammen, sie liegen aber noch in Papierform in irgendwelchen Ordnern, Schuhkartons oder Schubladen. Hier sollte der Arzt jetzt dringend nachschauen und die Nachweise an die zuständige Ärztekammer senden. Der technische Ablauf des Einscannens und Übermittelns auf das elektronische Punktekonto kann etwa vier bis sechs Wochen dauern, sodass man nicht zu lange warten sollte.
Wer die notwendigen Punkte noch nicht zusammen hat, sollte natürlich jetzt erst recht aktiv werden und sein Punktekonto auffüllen.
Die Folgen für Ärzte, die es nicht bis zum Stichtag schaffen, die Fortbildung nachzuweisen, werden sehr unangenehm sein. Bis zum vierten Quartal nach dem Stichtag ist die KV bei fehlendem Nachweis verpflichtet, das Honorar um 10% zu kürzen. Danach um 25%. Wer auch nach zwei Jahren die erforderlichen Nachweise nicht nachreicht, muss sogar mit dem Entzug der Zulassung rechnen.
Die Ärztekammer registriert alle erbrachten Punkte. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass die Fortbildungspunkte innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums gesammelt werden müssen.„Überzähligen“ Punkte lassen sich deshalb nicht auf den nächsten 5-Jahres-Zeitraum "vortragen"! Wer also in den vergangenen fünf Jahren 350 Punkte gesammelt hat, kann sich in den nächsten fünf Jahren nicht ausruhen, sondern muss erneut 250 Punkte zusammenbekommen.
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