02.03.2009 Regierung stoppt die Novellierung der GOZ

Regierung stoppt die Novellierung der GOZ
Reformen für die Privathonorare bleiben im Gestrüpp widerstreitender Interessen hängen

Die Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte ist im Gestrüpp widerstreitender Interessen vorerst gescheitert. In der Folge bedeutet dies, dass auch die längst überfällige Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) auf die lange Bank geschoben wird.

Die Bundesregierung will nun auf die bereits im Entwurf fertige Rechtsverordnung zur GOZ-Novelle verzichten und sie nicht mehr dem Bundesrat zur Zustimmung vorlegen, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" gestern unter Berufung auf die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Marion Caspers-Merk, berichtete. Nach ihren Angaben entgeht damit den Zahnärzten eine Erhöhung ihrer privat liquidierten Honorare von zehn Prozent.

Allerdings liegen die Positionen der Beteiligten und Betroffenen weit auseinander. Die zuständigen Innenminister der Länder (als Dienstherren der Beamten müssen sie der Novellierung zustimmen) und die private Krankenversicherung wollen am liebsten gar keine Honorarerhöhung. Die Organisationen der Zahnärzte fordern eine Aufbesserung um 50 Prozent. Das hält das Bundesgesundheitsministerium wiederum für völlig utopisch.
Das zuletzt im Jahr 1988 novellierte Gebührenverzeichnis wird deshalb mit den historischen Bewertungen weiter in Kraft bleiben. Caspers-Merk warnte die Zahnärztefunktionäre vor der Fehleinschätzung, nach der Bundestagswahl bei einer möglicherweise anderen Koalition mehr erreichen zu können. Die Zeiten seien denkbar schlecht für zweistellige Honorarerhöhungen.

Das Schicksal der GOZ-Novelle ist kein gutes Omen für die Reform der GOÄ. Auch diese Gebührenordnung ist veraltet und nach übereinstimmender Auffassung von Bundesärztekammer und PKV zunehmend Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen. Dennoch liegen Bundesärztekammer und PKV, die zwar nicht Vertragspartner sind, aber für das BMG Vorschläge erarbeiten können, in ihren Positionen weit auseinander. Die PKV möchte wie auch das Bundesgesundheitsministerium, dass Ärzte Direktverträge mit Versicherungen schließen können. Die Bundesärztekammer sieht darin ein Dumpingmodell. Und letztlich geht es auch hier um die Frage, ob die Novelle kostenneutral sein muss oder ob die Ärzte ein höheres Honorar bekommen.

Quelle: Ärzte Zeitung 02.03.2009
 
 
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