01.02.2009 ZahnarztUmsatzsteuer unter die Lupe genommen


Unter die Lupe genommen
Umsatzsteuerliche Behandlung von Zahnarztleistungen im Überblick

Die Umsatzsteuer ist für Zahnärzte immer noch ein wichtiges Thema. Denn die medizinischen Leistungen der Zahnarztpaxis sind zwar steuerfrei, doch nichtmedizinische Leistungen sind generell umsatzsteuerpflichtig. So ist z.B. die Lieferung oder Wiederherstellung von Zahnprothesen sowie kieferorthopädischen Apparaten und Vorrichtungen umsatzsteuerpflichtig, sofern sie der Zahnarzt im eigenen Unternehmen hergestellt oder wiederhergestellt hat. Die Überlassung von kieferorthopädischen Apparaten und Vorrichtungen, die der Fehlbildung des Kiefers entgegen wirken, ist jedoch Teil der Heilbehandlung und damit steuerfrei. Kommt dann noch ein Eigenlabor ins Spiel, wird es noch unübersichtlicher.

Das folgende Beispiel zeigt, wie komplex das Thema ist:

Verwendung eines CEREC 3-Gerätes mit intraoraler Kamera:
  • Die Benutzung der angebauten intraoralen Kamera zu
    medizinischen oder diagnostischen Zwecken  
->steuerfrei
  • Die Herstellung von Keramiken etc. mit dem CEREC-Gerät   
->7 % USt
  • Die Benutzung der angebauten intraoralen Kamera zu
    sonstigen Zwecken (z.B. Schönheitsoperation)
->19 % USt
In der folgenden Tabelle sind typische Praxisleistungen und die jeweilige umsatzsteuerliche Behandlung zusammengestellt. Dennoch ist es ratsam, die aufgeführten Leistungen im Einzelfall durch eine Beratung bei unseren Spezialisten prüfen zu lassen.

Art der Leistung/Lieferung

umsatz-
steuerfrei

7%

19%

Bleaching

X

CEREC-Geräteleistung
 
  • Herstellung Keramiken
  • Nutzung Intraoralkamera

 

 

X

 

  • medizinisch/diagnostische Zwecke

X

  • sonstige Zwecke (z.B. Schönheits-OP)

X

Dreiviertelkronen (Onlays)

X

Einpudern mit Titandioxydpuder
(Nebenleistung zur Prothetik)

X

Füllungen (Inlays)

X

Gutachten

  • für medizinische Zwecke

X

  • für nicht medizinische Zwecke

X

Haftliquidauftragung
(Nebenleistung zur Prothetik)

X

Implantate
(künstliche Zahnwurzeln für
Kronen und Brücken)

X

Kieferabdrücke als Abformung

X

Kieferorthopädische Apparate
(Modelle, Bissschalen, Bisswälle, Funktionslöffel)

  • Lieferung

X

  • Überlassung im Rahmen der Behandlung

X

Knochenaufbau
(Material menschlich oder tierisch)

X

Kronen

X

Materialbeistellung an Fremdlabore (Lieferung an Patienten ist in Höhe der Beistellung steuerpflichtig)

X

provisorische Kronen

  • individuell hergestellt

X

  • nicht individuell hergestellt

X

Verblendschalen (Veneers)

X

Verkauf von Zahnpflegeprodukten

X

Zahnprothesen
 
  • eigene Herstellung (Eigenlabor mit eigenem Techniker

X

  • selbständiger Zahntechniker

  • Lieferung Zahnarzt an Patient

X

  • Lieferung Zahntechnicker an Zahnarzt

 

X

  • teils eigene und teils Zahntechnikerleistung
    Aufteilung der Rechnung erforderlich

  • eigener Anteil

X

  • fremder Anteil

  • Lieferung Zahnarzt an Patient

X

 

  • Lieferung Zahntechniker an Zahnarzt

X

Stand: Januar 2009


 
 
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